Verwunderung bei der CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss zur SV 78/2023

Stellungnahme des CDU-Fraktionsvorsitzenden Ralf Helmig

 

Unser CDU-Fraktionsvorsitzender Ralf Helmig hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Finnentrop am 5. Dezember 2023 zur SV 78/2023 seine Verwunderung zum Ausdruck gebracht. Es ging um die Anregung der Interessengemeinschaft zum Erhalt der ehemaligen Krankenhauskapelle Heggen. Nachfolgend können Sie seine Rede zum Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung lesen.

 

Stellungnahme des CDU-Fraktionsvorsitzenden Ralf HelmigStellungnahme des CDU-Fraktionsvorsitzenden Ralf Helmig

Öffentliche Sitzung

Punkt 2:           Anregung gem. § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NW)
i. V. mit § 6 Abs. Hauptsatzung der Gemeinde Finnentrop

hier:      Erhalt der ehem. Krankenhauskapelle Heggen

Zukünftige Nutzung des Grundstücks Gem. Heggen, Flur 1, Flurstück Nr. 376, 10.278 m²

 

Herr Bürgermeister meine Damen und Herren,

 

mit Verwunderung haben wir festgestellt, dass die „Interessengemein-schaft der ehem. Krankenhauskapelle Heggen“ anscheinend erst nach der Einwohnerversammlung am 01.08.2023 ich zitiere: „erste Öffnungen“ der Politik und der Verwaltung in Ihre Richtung, was die weitere Überplanung des Grundstücks der ehem. Jugendherberge angeht, wahrgenommen haben!   

 

Mal abgesehen davon, dass die GVe Bernadette Gastreich bereits 2021 diesen Wunsch aus der Heggener Bevölkerung nach seniorengerechtem Wohnen im Rat der Gemeinde Finnentrop geäußert hat möchte ich an dieser Stelle nochmal aus meiner Stellungnahme zur SV 036/2023 vom 25. April diesen Jahres zitieren:

 

„Der politische Wille aller im Rat der Gemeinde Finnentrop vertretenden Fraktionen sowie auch der Verwaltung am Standort der ehemaligen Jugendherberge Heggen, nach Abriss der Jugendherberge, Wohnbauflächen insbesondere für seniorengerechtes Wohnen, Mehr- generationenwohnen, betreutes Wohnen oder ähnlichen Wohnformen zu schaffen ist unstrittig und schon von allen Beteiligten mehrfach zum Ausdruck gebracht worden.“

 

Politik und Verwaltung werden die Zeit bis zum Ende des Mietvertrages mit dem Land NRW nutzen und eine entsprechende Überplanung des Geländes im Sinne des Ortes Heggen ausarbeiten und einen Bebauungsplan, natürlich mit Bürgerinformation und wenn nötig auch mit der Hilfe von externen Fachplanern, bzw. Investoren und Betreibern solcher Wohnkonzepte, erstellen.

 

In Bezug auf die ehem. Krankenhauskapelle zitiere ich nochmal aus meiner Stellungnahme vom 25. April:

 

„Sollte sich bei der Suche nach einem Investor bzw. Betreiber solcher Wohnformen die Möglichkeit ergeben die ehem. Krankenhauskapelle in ein Gesamtkonzept mit einzubeziehen werden wir uns nicht dagegen wehren.“

 

Weiter habe ich schon damals für die CDU-Fraktion ausgeführt:

„Die Erhaltung der Kapelle als singuläres Bauwerk schließen wir aus, da die Kapelle wegen fehlender Energieversorgung bzw. Sozialräumen autark nicht existieren kann.“ 

 

Fazit: Wir sind nicht erst seit heute bzw. seit Veröffentlichung des erneuten Antrages der „Interessengemeinschacht ehem. Krankenhaus-kapelle Heggen“ dieser Meinung und werden weiterhin an der Umsetzung o.g. und beschriebener Konzepte mitwirken. Wir glauben allerdings, dass so eine Planung durchaus auch in der Verwaltung erarbeitet werden kann und nur in Ausnahmen auf externe Fachplanungsbüro oder ähnliches zurückgegriffen werden muss.

 

Deshalb beantrage wir, den Punkt 1 der SV 078/2023 wie folgt zu ändern:

 

„Der Rat der Gemeinde Finnentrop möge beschließen, die Verwaltung soll eine Überplanung des gesamten Grundstückes, Gem. Heggen, Flur 1, Flurstück Nr. 376, 10.278 m², weiter vorantreiben, wenn nötig auch mit der Hilfe von externen Fachplanern, bzw. Investoren und Betreibern.

 

und den Punkt 4 der Sitzungsvorlage wie folgt zu ändern:

 

„und die Planungen zu gegebener Zeit unter Beteiligung des Rates und der Fachausschüsse, den Bürgern vorzustellen!“

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ralf Helmig für die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Finnentrop