CDU-News
17.06.2010, 23:32 Uhr
„Begleitetes Fahren mit 17“
CDU fordert dauerhafte Einführung.
Nachdem das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF-17) sich als erfolgreiches Modell entpuppt hat, fordert die CDU/CSUFraktion im Deutschen Bundestag die Regierung nun auf, die Regelung in dauerhaftes Recht zu überführen.
Matthias Heider, begrüßt das Vorhaben, das er als zuständiger Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss begleitet hatte: „Ein großes Problem für die Fahranfänger war bislang ihre geringe praktische Erfahrung im Straßenverkehr. Mit dem begleiteten Fahren tritt neben die professionelle Fahrschulausbildung in der Fahrschule das Fahren in Begleitung durch einen routinierten Mitfahrer. Der vorgelegte Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen belegt eindrucksvoll die positiven Wirkungen des Modells. So ergeben sich für Teilnehmer an BF-17 bis zu 22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße. Das Modell leistet also einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und der Fahrkompetenz der jungen Fahrerinnen und Fahrer.“
Seit dem Start des Modellversuchs 2004 haben bereits 380.000 junge Fahranfänger von der Möglichkeit des „Begleiteten Fahrens ab 17“ Gebrauch gemacht. Die Teilnehmerzahlen nahmen bis heute Jahr für Jahr zu. Im Jahr 2008 nahmen bereits 25 Prozent aller Fahranfänger der Klassen B und BE an dem Modell teil.
Mit im Gesetzespaket stehen auch Erleichterungen beim Erwerb eines Zweiradführerscheins. Heider: „Wer zuvor schon eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 besitzt, soll leichter den A2- Füherschein erhalten können. Außerdem soll das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis AM (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h) um ein Jahr auf nun 15 Jahre abgesenkt werden. Gerade für Jugendliche im Sauerland, die mobil sein müssen, ist das eine gute Sache.“
Der Antrag sieht nun vor, zum 1. Januar 2011 das Modell dauerhaft zu verankern. Dafür müssen das Straßenverkehrsgesetz und die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr geändert werden.
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