CDU Gemeindeverband Finnentrop
Heimat im Herzen

Gemeinschaftsschule Finnentrop gescheitert - CDU weiter zu Schulkonsens bereit

Brief des Generalsekretärs der CDU NRW


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, 
ich habe angekündigt, mich bei wesentlichen politischen Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen zu Wort zu melden. Das ist heute wieder der Fall: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Einrichtung der Gemeinschaftsschule in Finnentrop im Kreis Olpe gestoppt. Nach dem Scheitern des Nachtragshaushalts hat Rot-Grün mit dem gestrigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster damit die zweite große Niederlage vor Gericht eingefahren. 
Die rot-grüne Minderheitsregierung wollte die Gemeinschaftsschule in Finnentrop per Schulversuch durchsetzen. Dies ist jedoch rechtswidrig, urteilen die Richter: Ein Schulversuch ist nur dann möglich, wenn er zur Erprobung von Reformmaßnahmen nötig ist. Dem widerspricht aber die Ankündigung von Rot-Grün, 30 Prozent der allgemeinbildenden Schulen bis 2015 in "Gemeinschaftsschulen" umwandeln zu wollen. Um die Einführung der so genannten "Gemeinschaftsschule" mit der Landesverfassung vereinbar zu machen, fehlt die gesetzliche Grundlage. Zwölf weitere Gemeinschaftsschulen sollen wie geplant mit dem neuen Schuljahr starten, für diese Schulen sind die Widerspruchsfristen verstrichen. 
Die CDU-Landtagsfraktion wird eine Sondersitzung des Schulausschusses beantragen, in der die Landesregierung deutlich machen muss, welche Auswirkungen das Urteil auf die Standorte, an denen Gemeinschaftsschulen starten sollen, haben wird. Was passiert, wenn an einem dieser Standorte die Nichtigkeit des Bescheides beantragt wird? Kann eine andere Schule gewählt werden, wenn Eltern und Schüler keine rechtswidrig genehmigte Versuchsschule besuchen wollen? Was passiert mit Lehrern, die nicht mehr an einer rechtswidrig genehmigten Schule unterrichten wollen? Stellt das Finanzministerium Mittel für einen offensichtlich rechtswidrigen Schulversuch zur Verfügung? 
Mit dem gestrigen Urteil ist also nach der Verschuldungspolitik ("präventive Sozialpolitik") auch das zweite Kernprojekt von Rot-Grün vor Gericht gescheitert. Die Schulpolitik ist aber ein zu wichtiges Feld, um sich jetzt mit politischen Grabenkämpfen aufzuhalten oder kübelweise Häme auszuschütten. In zwei Schreiben haben wir als CDU Nordrhein-Westfalen die demokratischen Parteien bereits aufgefordert, mit uns über einen dauerhaften Schulkonsens, der über eine Legislaturperiode hinaus Bestand hat, zu sprechen. Nachdem wir auf das erste Schreiben eine harsche Absage erhalten haben, laden wir heute insbesondere SPD und Grüne, aber selbstverständlich auch die FDP, erneut zu Konsensgesprächen ein. Mit dem Beschluss des Landesparteitags in Siegen hat sich die CDU Nordrhein-Westfalen auf einen Konsens zubewegt. Nun erwarten wir, dass sich auch die anderen Parteien bewegen und so einen dauerhaften Schulfrieden ermöglichen. 
Die CDU Nordrhein-Westfalen ist zu einem Schulkonsens bereit. Für uns ist und bleibt dabei Voraussetzung, dass es auch in Zukunft ein vielfältiges Schulsystem in Nordrhein-Westfalen geben wird. Wir wollen keine Einheitsschule. Deswegen stehen wir für eine Änderung der Landesverfassung nur unter der Bedingung, dass Schulvielfalt in NRW erhalten bleibt, dass die Chancengleichheit aller Schultypen gewährleistet wird und dass ein kommunaler Konsens eingefordert wird, zur Verfügung.  
Mit freundlichen Grüßen aus der Wasserstraße 
Ihr Oliver Wittke